Geschäftsnummer: | 20.1016 |
Eingereicht von: | Noser Ruedi |
Einreichungsdatum: | 04.06.2020 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bundesrat; Normale; Entwicklung; Entscheidung; Besonderen; Angesichts; Rückkehr; Gebrauch; Machen; Voraussetzungen; Fragen; Epidemiologischen; Covid-; Kompetenzen; Verlieren; Litera; Jetzigen; Situation; Gegeben; Notwendigkeit; Kurzer; Gültigkeit; Frist; Nochmals; Widersprüchlich; Grundlage; Gesetzliche; Bedingungen; Beendigung; Rückstufung |
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 entschieden, die ausserordentliche Lage nach Artikel 7 Epidemiengesetz (EpG) per 19. Juni 2020 zu beenden und in die besondere Lage gemäss Artikel 6 EpG zurückzukehren. Auch wenn diese Entwicklung dank den deutlich zurückgehenden Infektionszahlen ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, hat die Entscheidung auch zu Verunsicherung geführt. Speziell die direkt betroffenen Menschen und Unternehmen stellen sich Fragen, z.B. was diese Entscheidung für die kommenden Wochen bedeutet und wo die Hindernisse für eine Rückkehr zur vollständigen Normalität liegen. Darum wird der Bundesrat aufgefordert, im dringlichen Verfahren Antworten auf die folgenden, drängenden Fragen zu geben:
1. Welche der Voraussetzungen der besonderen Lage gemäss Artikel 6 Absatz 1 litera a und b EpG sind in der jetzigen Situation noch gegeben?
2. Sieht der Bundesrat angesichts der epidemiologischen Entwicklung eine Notwendigkeit, in kurzer Frist von seinen Kompetenzen gemäss Artikel 6 Absatz 2 EpG nochmals Gebrauch zu machen?
3. Unter welchen Bedingungen würde der Bundesrat auch nach Beendigung der besonderen Lage gemäss Artikel 6 EpG und dem Übergang in die normale Lage allenfalls von seiner Notrechtskompetenz gemäss Artikel 185 Absatz 3 BV Gebrauch machen?
4. Wäre die Anwendung von Artikel 185 Absatz 3 BV in einer normalen Lage nicht widersprüchlich?
5. Ab wann würde die Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates bei einer Rückstufung auf die normale Lage ihre gesetzliche Grundlage und damit ihre Gültigkeit verlieren?
6. Was sind die Voraussetzungen für die Rückkehr in die normale Lage?